Diese Information ergänzt die Informationen „Auswirkungen für die Hundesportvereine“ (1) bis (5). Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 27.05. 2013 mit einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Übergangsregelung für den Sachkundenachweis und die Anmeldung im Zentralen Register am 01.Juli ausläuft. Arnold Strothlücke hat die Informationen zusammengestellt und sie sind in den Downloads zu finden. Das NHundG betrift ALLE Hundehalter in Niedersachsen |