- ARG Hannover
- Kategorie: Allgemeine Informationen
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Ab dem 01.01.2022 tritt § 2 Absatz 5 TierSchHuV in Kraft.
Demnach ist: " Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden
Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“
Über die Sinnhaftigkeit und die Folgen gibt es bereits diverse Diskussionen und sehr unterschiedliche Meinungen.